Unterrichtszeiten

Unterrichts- und Pausenzeiten

08.00 - 08.45

1. Stunde

08.45 - 09.30

2. Stunde

09.30 - 09.50

Hofpause

09.50 - 10.00

gemeinsames Frühstück im Klassenraum

10.00 - 10.45

3. Stunde

10.45 - 11.30

4. Stunde

11.30 - 11.45

Hofpause

11.45 - 12.30

5. Stunde

12.30 - 13.15

6. Stund


Beurlaubungen
Arztbesuche sind außerhalb der Unterrichtszeit zu legen. Für Ausnahmen ist vorher das Einverständnis der Klassenlehrerinnen einzuholen. Beurlaubungen aus besonderem Anlass bis zu zwei Tagen sind durch die Klassenlehrerin möglich.
Nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen (z.B. Kuren..) ist eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern vor oder im Anschluss an die Ferien zulässig. Entsprechende formlose Anträge sind von den Erziehungsberechtigten 3 Wochen vorher bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung und benachrichtigt Sie schriftlich.

Hitzefrei
In den Sommermonaten müssen Sie damit rechnen, das Ihr Kind wegen Hitze vorzeitig (nach der 5. Stunde um 12.30 Uhr) aus der Schule entlassen wird. Bitte veranlassen Sie, dass Ihr Kind dann eine Anlaufstelle hat.

Krankheit
Ist Ihr Kind erkrankt, benachrichtigen Sie bitte die Schule vor dem Unterrichtsbeginn. Spätestens am dritten Tag muss ein ärztliches Attest vorliegen.

So könnte eine Krankmeldung aussehen:

Meine Tochter/mein Sohn __________

konnte in der Zeit vom __________ bis __________

die Schule wegen __________ nicht besuchen.

Unterschrift, Datum __________

Unfälle
Alle SchülerInnen sind bei der Unfallkasse Hessen versichert.
Hierdurch sind die Kinder auf dem Schulweg und während der Unterrichts- und Pausenzeiten versichert, ebenso bei sonstigen Unterrichtsveranstaltungen.
Wenn Ihr Kind das Schulgelände ohne Erlaubnis verlässt, ist es nicht mehr versichert.
Schülerunfälle müssen sofort gemeldet werden.
Damit wir Sie bei einem Unfall schnell benachrichtigen können, teilen Sie uns bitte Änderungen der Adresse oder Telefonnummern sofort mit. Wir müssen Sie erreichen können, damit Sie Ihr Kind bei größeren Verletzungen ins Krankenhaus begleiten und ärztlicher Versorgung zustimmen können